Aus gegebenen Anlass möchten wir darüber informieren, das für Nur-Flug-Buchungen und andere touristische Bausteine wie Hotelbuchungen, Mietwagen etc. die Pauschalreiserechtsgrundlagen nicht greifen.
So entsteht, z.B. für Länder wie Spanien, kein Recht auf eine kostenlose Stornierung für eine Flugbuchung aufgrund von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Wird der Flug seitens der Fluggesellschaft storniert, besteht natürlich ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises.
Wenn Sie spziell zu diesem Thema Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit mit Informationen und Empfehlungen zur Seite.
Rufen Sie uns an (Tel. +49 6021-150 750 10) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.